Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Gegenstand des Vertrages
1.1
Jeder Auftraggeber erhält vor Durchführung des Shootings einen Vertrag, in dem eine Leistungsübersicht sowie die wichtigsten Vertragsinhalte schriftlich festgehalten sind. Alle weiteren Punkte regeln sich über die hier angegebenen AGB.
Beide Parteien unterschreiben den Vertrag und erkennen so die Vertragsinhalte und AGB an.
1.2
Fotograf und Auftraggeber können die Anfertigung von Fotos in folgender Form vereinbaren:
• Porträt
• Paar / Freunde / Familie / mit Tier
• Hunde-/ Pferdefotografie, Wurfreportage
• Baby
• Babybauch
• Business
Weitere Aufnahmebereiche wie Hochzeit oder Junggesellen/-innenabschiede/Gruppenshootings sind ebenfalls buchbar.
Die Aufnahmebereiche werden im Vorfeld abgesprochen und vertraglich festgehalten.
Auf Wunsch kann ein Studio gebucht werden. Hierfür sind für die Studiomiete 70 EUR zzgl. zu dem Shootingpreis von dem Auftraggeber zu entrichten.
§ 2 Vereinbarungen zu den Pflichten der Vertragsparteien
2.1
Die Fotografin erhält für das Shooting ein Honorar in vereinbarter Höhe, das sowohl im Angebot als auch im Vertrag eindeutig festgehalten ist.
2.1.1
Die Shootingpakete können in den Höhen 149 €, 199€ oder 299€ bestellt werden.
Für 149 € erhalten die Kunden 5 bearbeitete Bilder, für 199€ 15 bearbeitete Bilder und für 299€ alle Bilder abzgl. Ausschuss in einem Bildlook einheitlich angepasst als digitale Datei zum Download. Die Preise für kommerzielle Nutzung sind abweichend und individuell vereinbar.
2.1.2
Die Auswahl der Bilder und der Download erfolgt durch die Kunden in einer passwortgeschützten Online-Galerie.
2.1.3
Die nicht gekauften Bilder mit Wasserzeichen aus der Onlinegalerie dürfen vom Kunden in keiner Weise genutzt oder veröffentlicht werden (auch keine Screenshots).
2.2
Mit Zahlung des im Angebot/im Vertrag aufgeführten Gesamtbetrages an die Fotografin sind sämtliche Ansprüche abgegolten. Das vereinbarte Nutzungsrecht der Bilder geht an den Auftraggeber über. Das Urheberrecht verbleibt bei der Fotografin.
2.3
Die Zahlung des Honorars erfolgt je nach Absprache in bar am Shootingtag oder per Überweisung an die angegebene Bankverbindung.
Spätestens zahlbar innerhalb von 2 Wochen nach dem Shooting. Bei Nichtzahlung erfolgt die Mahnung. Mahngebühren werden vom Kunden getragen.
2.3.1
Bei Summen ab 199€ oder Terminvereinbarungen an Freitagen oder Samstagen erfolgt eine Anzahlung von 25% (kaufmännisch auf volle 5 € gerundet) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss, die restliche Summe bar am Shootingtag oder innerhalb von 14 Tagen ab dem Shootingtag per Überweisung an unten angegebene Bankverbindung.
2.3.1.1
-
2.3.2
Sollten die Angaben im Angebot oder Vertrag abweichen, gelten immer die im Angebot und Vertrag unterschriebenen Vorgaben.
2.4
Kann das Shooting aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit oÄ.) nicht durchgeführt werden, wird ein Ersatztermin innerhalb von 4 Wochen ab dem ursprünglich vereinbarten Termin gefunden.
Ist bereits eine Anzahlung erfolgt, wird diese für die Vereinbarung eines Ersatztermines einbehalten.
2.5
Bei Rücktritt vom Vertrag bis zu vier Wochen im Voraus bei Buchung der Shootingpakete M und L verzichtet der Auftraggeber auf eine Rückerstattung der geleisteten Anzahlung von 25%, der Auftragnehmer auf das Einverlangen der restlichen Kosten (75%).
Bei Rücktritt vom Vertrag bis zu vier Wochen im Voraus bei Buchung des Shootingpaketes S verzichtet der Auftraggeber auf das Einverlangen der Kosten.
Bei einer Absage weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin bei Buchung der Shootingpakete M oder L verbleibt die bereits geleistete Anzahlung von 25% beim Auftragnehmer als Ausfallerstattung.
Bei einer Absage weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin bei Buchung des Shootingpaketes S verlangt der Auftragnehmer 25% des gebuchten Shootingpaketes(37,25€)als Ausfallerstattung.
2.6
Sollte der vereinbarte Termin im Verschulden einer Vertragspartei nicht zustande kommen, ist ein Ersatztermin zu stellen. Bei Absagen müssen erfolgte Auslagen der von der Absage betroffenen Partei ersetzt werden. Geltend gemacht werden können hier nur erfolgte, nachweisbare Auslagen. Weitergehender Schadenersatz erfolgt nicht.
2.6.1
Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (zB. Unfall, Krankheit oÄ.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin.
Der Auftragnehmer bemüht sich in diesem Fall, einen Ersatztermin zu finden bzw. einen Ersatzfotografen zu stellen (nur für Hochzeiten, jegliche weitere vertragliche Konditionen richten sich dann nach den Konditionen des Ersatzfotografen).
2.7.1
Die Anzahl der Fotos, die bearbeitet werden, wird im Voraus vertraglich festgelegt und richtet sich nach dem gebuchten Shootingpaket.
2.7.1.1
Eine Vorauswahl erfolgt durch die Fotografin (Ausschuss wird aussortiert)
2.7.1.2
-
2.7.1.3
Zusätzliche Bildbearbeitungen können in der Online-Galerie direkt gekauft werden.
2.7.2
Unbearbeitete Bilder werden nicht ausgehändigt.
2.8
Der/Die Auftraggeber erhält/erhalten vorausgesetzt der vollständigen Zahlung durch den/die Auftraggeber/in innerhalb von 4 Wochen (ausgenommen Hochzeiten, hier erfolgt eine individuelle) die vereinbarte Anzahl der ausgewählten Aufnahmen als Datendownload.
Die ausgewählten Bilder werden von der Fotografin in bestem Wissen und Gewissen in ihrem Bildstil bearbeitet.
Die Fotografin versichert, dass Veränderungen am Bild der qualitativen Aufwertung dienen. Die Fotos dürfen bearbeitet und verfremdet werden, solange es der Bildsituation nicht entgegenwirkt. Die Verfremdung in pornografische Inhalte ist untersagt.
2.9
Die Online-Galerie zur Auswahl der Bilder wird 4 Wochen vorgehalten, in dieser Zeit können jederzeit weitere Bilder nachbestellt werden.
2.10
Für Anreisen bis 15km von 24235 Wendtorf werden keine Anreisekosten erhoben.
Ab einer Anreise von 15km oder mehr erfolgt eine Anrechnung von 0,40 € / km.
Diese Kosten werden vertraglich und im Angebot ausgewiesen.
Der Kunde ist im Vorfeld eindeutig über die Kosten informiert.
2.11
Nach vorheriger Ankündigung darf zu Einzel-Shootings eine Person des
Vertrauens mitgebracht werden. Diese Person wird den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören.
§ 3 Vereinbarungen zu den Bilderrechten
3.1
Der/Die Auftraggeber ist/sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter* Form für private Zwecke zu verwenden sowie für nichtkommerzielle Zwecke in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine) zu veröffentlichen. Hierbei ist der Urheber des Bildes durch Verlinkung oder namentliche Nennung kenntlich zu machen.
*unverändert = keine Beschneidungen / Instagram-Filter oÄ. bei Veröffentlichung
3.2
Ausgenommen hiervon ist die Nutzung oder Veräußerung der Bilder zu Zwecken der kommerziellen Werbung sowie
3.3
die Veröffentlichung in pornographischen oder ähnlichen unseriösen Medien.
3.4
Wurde im Vorfeld eine kommerzielle Nutzung vereinbart, entfällt Punkt 3.2
Bei kommerzieller Nutzung verpflichtet sich der Auftraggeber -sofern möglich- die Fotografin bei Veröffentlichung namentlich zu nennen.
3.5
Eine Veröffentlichung der angefertigten Bilder durch den Auftragnehmer ist im Voraus vertraglich abgestimmt.
Hat der Auftraggeber der Veröffentlichung zugestimmt, so kann diese Entscheidung nicht widerrufen werden.
Weiteres siehe Punkt 4.2.
§ 4 Sonstiges
4.1
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen, Vertragsänderungen werden vertraglich festgehalten.
4.2
Eine Nutzung der Bilder ist im Vorfeld vertraglich festgehalten. Der Auftraggeber kann entscheiden ob und in welchem Medium die Bilder genutzt werde dürfen.
Sollte zugestimmt werden, so ist der Fotograf zu einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwertung der Bilder berechtigt sowie in veränderter und unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine, Ausstellungen) zu veröffentlichen oder auszustellen.
§ 5 salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des ausgestellten Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der angestrebten Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Jule Schuster - kontakt@jule-schuster.de
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